Satzung unseres Vereins
Grabko e.V.


§ 1 Name / Sitz / Geschäftsjahr

Der Verein soll unter folgendem Namen ins Vereinsregister eingetragen werden:

Grabko e. V.

Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz „e.V.".
Er hat seinen Sitz in 03172 Schenkendöbern, OT Grabko.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 2 Vereinszweck

Zweck des Vereins ist die Förderung des traditionellen Brauchtums im Ortsteil Grabko.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
Osterfeuer, Fastnacht, Maibaum stellen, sowie der Betreuung der Senioren und Kinder.
Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.


§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, begünstigt werden.




§ 4 Mitglieder / Mitgliederversammlung

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.
Die Mitgliederversammlung fasst mit der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder Beschlüsse, außer die Satzung legt eine andere Mehrheit fest.
Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben. Über die Fälligkeit und Höhe entscheidet die Mitgliederversammlung. Bei groben Verletzungen der Vereinspflichten, z. B. Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz einmaliger Mahnung, kann der Vorstand den Ausschluss eines Mitglieds beschließen.
Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden protokolliert.
Die Mitgliedschaft endet mit Tod, Austritt oder Ausschluss vom Verein.
Der Austritt kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen und muss einen Monat vor dem Jahresende schriftlich mitgeteilt werden.

Aufgaben der Mitgliederversammlung:
·Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder.
·Über Satzungsänderungen beschließt die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.
·Die Mitgliederversammlung nimmt den Jahresbericht und den Revisionsbericht der Revisoren entgegen.
·Die Mitgliederversammlung beschließt den Vereinshaushalt.
·Die Mitgliederversammlung beschließt über die Entlastung des Vorstands.
·Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand für 2 Jahre.


§ 5 Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.
Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
Der Vorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder vertreten.
Der Vorstand lädt schriftlich, durch ortsübliche Bekanntmachung, zwei Wochen im voraus zur Mitgliederversammlung ein. Diese findet mindestens einmal im Jahr statt.
Der 1. Vorsitzende führt die laufenden Vereinsgeschäfte.
Stehen der Eintragung im Vereinsregister oder der Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt bestimmte Satzungsinhalte entgegen, ist der Vorstand berechtigt, entsprechende Änderungen eigenständig durchzuführen.



§ 6 Auflösung / Wegfall des steuerbegünstigten Zwecks

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des Vereins an die Gemeinde
03172 Schenkendöbern,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.



§ 7 Revision

Die Mitgliederversammlung wählt mindestens eine/n Revisor/in. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Vereinsbeschlüsse.



Grabko, den 26. März 2004